26-10-2009
Wir möchten ein weiteres Mal darauf hinweisen, dass die Vermögensteuer
in Spanien ab dem Steuerjahr 2008 abgeschafft wurde. Dies bedeutet für
die ausländischen Eigentümer eine Ersparnis von teilweise einigen Hundert Euro.
Es bleibt nach wie vor die Verpflichtung, als Nicht Steuerresidenter Immobilieneigentümer eine so genannte Eigennutzungesteuer zu zahlen.
Dies muss bis spätestens zum 23.12. des folgenden Jahres abgegeben
werden, d.h. die Steuererklärung für das Jahr 2008 wird bis zum 23.12.09 erstellt und bezahlt. Das Formular 214 ist ungültig geworden und anstatt dessen wurde das Formular 210 eingeführt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung behilflich,
auch wenn es nur für dieses eine Mal sein soll !
Rufen Sie uns an: 0034-922-385153 oder mailen Sie uns:
plambeck@immoberatung.com

