24-04-2008

 
Obwohl wir nach Veröffentlichung der Resolution vom 28.01.2008 durch die Administration Tributaria Canaria ( Steuerbehörde des Gobierno Canarias ) nach Absprache mit Notaren und der gleichen Steuerbehörde zu der gemeinsamen Auffassung kamen, dass der Steuerbonus bei Schenkungen an Ehegatten, Kinder, Enkel, sowie Eltern, Grosseltern, etc auch für Nicht-Residente Bürger der Europäischen Union gilt, rudert die Finanzbehörde jetzt zurück. Wir wurden am Freitag vergangener Woche informiert, dass sich die Interpretation des Gesetzestextes und auch der Resolution vom 28.01.2008 ( in welcher es heißt…..“dass in der letzten Zeit einige Unstimmigkeiten in der Anwendung des Gesetzes stattfanden und diese Resolution dazu dient, eine korrekte Anwendung zu gewährleisten….“) nun doch wieder geändert hat. Nach der neuen Auslegung hat der Nicht-Residente Bürger keinen Anspruch auf die Steuervergünstigung bei der Schenkung. Um diese Haltung zu verstehen muss man den Werdegang dieser Vergütungsverordnungen kennen – hierzu nun ein kleiner Abriss: über die Zentralregierung wird den autonomen Ländern die Möglichkeit gegeben, durch eigene Verordnungen Steuervergütungen bei Erbschaften und Schenkungen zu erlassen. Von der Zentralregierung wurden daher grundsätzliche Maßstäbe festgelegt ( z.B. Familienzugehörigkeit, Wohnsitz des Verstorbenen bei der Erbschaft etc. ) und die autonomen Regierungen legen die Vergütungssätze fest. In unserem Falle wird durch das Gesetz 21/2001 vom 27.12.2001 Artikel 24... geregelt, dass die Vergütungen nur Sujetos Pasivos Residentes en España betreffen. Dieses sind Personen, welche steuerpflichtig in Spanien sind und so ihr Welteinkommen in Spanien versteuern. In der neuen Resolution aus 2008 der kanarischen Steuerbehörde wurde jedoch dieser Begriff aus dem Zentralgesetz nicht ausdrücklich wiederholt, bzw. als Grundlage festgelegt, sodass man ohne weiteres ( noch dazu unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von EU-Bürgern ) die bisherige Interpretation, dass diese Vergütungen auch Nicht-Residente betreffen, als richtig annehmen konnte. Natürlich gab es nun heftige Reaktionen auf diese „Rückzug“ der Steuerbehörde und mehrere Verbände werden diese negative Interpretation prüfen. Wir raten im Augenblick dringend dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten und zu hoffen, dass die Entscheidung, im Besonderen aufgrund des Gleichheitsprinzips, positiv ausfällt.

News

 
26-10-2009: Vermögensteuer abgeschafft! - Eigennutzungssteuer bleibt !

24-04-2008: Nun anscheinend doch Benachteiligung der Nicht-Residenten durch die Steuerbehörde

17-03-2008: Wichtige Änderung bei der Erbschaft - und Schenkungssteuer auf den Kanaren.